Kastrationspflicht für Freigängerkatzen

Bitte übernimm Verantwortung und lass deine Freigängerkatze kastrieren.

Denk an die vielen Straßenkatzen ohne liebevolles Zuhause, die es mittlerweile in Deutschland gibt. Sie müssen jeden Tag ums Überleben kämpfen, sind krank, verletzt und leiden Hunger. Ist deine Katze nicht kastriert, trägst du zur unkontrollierten Vermehrung der Straßenkatzen und ihrem Leid bei.

? Jeder 10. Katzenbesitzer gibt in einer repräsentativen Umfrage an, dass seine Katze nicht kastriert ist: www.jetzt-katzen-helfen.de/report

Das muss sich ändern❗ Deshalb appellieren wir an alle Katzenhalter ihre Tiere kastrieren zu lassen und gleichzeitig an die Politik endlich eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen einzuführen.
 

Wir brauchen jetzt eine flächendeckende Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, um nachhaltig den Millionen Straßenkatzen in Deutschland helfen zu können

Die Vorteile:

  • Die Einführung einer deutschlandweiten Regelung führt zu größerer Berichterstattung und intensiverer Aufklärung. So werden alle Katzenhalter erreicht, auch die, die sich der Wichtigkeit der Kastration von Freigängerkatzen noch nicht bewusst sind.
     
  • Mehr kastrierte Freigängerkatzen helfen dabei die unkontrollierte Vermehrung einzudämmen und Straßenkatzenpopulationen zu verkleinern.
     
  •  Kleinere Straßenkatzenpopulationen können besser versorgt werden.
     
  •  Der Gesundheitszustand verbessert sich.
     
  •  Das große Katzenleid wird nachhaltig verringert.
     
  •  Tierheime und Tierschutzvereine müssen weniger Katzen aufnehmen und sind dadurch weniger belastet. Außerdem haben sie Handlungssicherheit, wenn sie im Auftrag der zuständigen Behörde aufgegriffene unkastrierte und nicht registrierte Katzen kastrieren lassen.


Die Bundesregierung muss die Novellierung des Tierschutzgesetzes als Chance nutzen.

So muss zukünftig neben einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen auch die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen im Tierschutzgesetz verankert sein.

Für die Umsetzung haben wir bereits einen konkreten Vorschlag vorbereitet:

Katzenschwenne

78 Prozent der Tierheime/Tierschutzvereine in Deutschland erleben jährlich eine Katzenschwemme. Das bedeutet, dass in dieser Zeit vermehrt Katzen in den Tierheimen abgegeben werden oder die Tierheime verwaiste Kitten von Straßenkatzen finden. Die Unterbringung und Versorgung dieser Tiere stellt die Tierheime Jahr für Jahr vor große Herausforderungen. Denn dieser plötzliche Zuwachs an Tieren bedeutet weniger Platz, mehr Arbeit und große Sorgen um die jungen Wesen. Um das unkontrollierte Wachstum der Straßenkatzenpopulation zu bremsen, führen die Tierschutzvereine aufwendige Kastrationsaktionen durch. Die Katzen werden im Rahmen der Kastration auch gekennzeichnet und registriert und dann sobald wie möglich in ihrem angestammten Revier wieder freigelassen.

Ohne zusätzliche Spendengelder, die wiederum zeitintensiv eingeworben werden müssen, wären solche Aktionen kaum realisierbar, da nur wenige Tierheime ausreichende Zuschüsse von öffentlichen Stellen erhalten. Es besteht noch erheblicher Bedarf an finanzieller Unterstützung, um die wichtige Arbeit der Tierschutzvereine erfolgreich fortzusetzen.

Wenn Sie uns unterstützen wollen:

NEU - Ratgeber zum Spezialthema 

„Tierschutz und Recht"

Dort finden Sie Antworten auf über 50 interessante Rechtsfragen

mit Bezug zu Tieren, wie z.B.:

 

  • Welche Strafen gibt es bei Tierquälerei?
  • Welche Impfungen sind bei Hunden Pflicht?
  • Darf man Wespen töten?
  • Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen möglich?
  • Tiertransport in Deutschland: Wann ist dieser legal?
  • Sind Tiere im rechtlichen Sinne nur Sachen?
  • Darf ich mit dem Hund an der Leine Rad fahren?
  • Was kann ich bei offensichtlicher Tierquälerei unternehmen?
  • Wie lange besteht Rückgaberecht bei einem verloren gegangenem Tier?
  • Wer zahlt die Rechnung, wenn ich ein verletztes Tier zum Arzt bringe?
  • Wo darf ich Suchplakate für verschwundene Tiere anbringen?
  • Wer haftet, wenn mein Hund einen Menschen beißt?
  • Gehört ein Fundtier dem Finder?
  • Wie sind die gesetzlichen Regelungen beim Import von Tieren?
‼️ Tierversuche 2021 im Bundesländervergleich ??
Da erstmals auch „Überschusstiere“ in der Statistik erfasst wurden, ist die Gesamttierzahl deutlich höher als in den vergangenen Jahren...

Bayern: 891.280 Tiere
Baden-Württemberg: 856.584 Tiere
Nordrhein-Westfalen: 845.194 Tiere
Berlin: 496.144 Tiere
Hessen: 454.052 Tiere
Niedersachsen: 384.468 Tiere
Rheinland-Pfalz: 268.467 Tiere
Sachsen: 236.753 Tiere
Hamburg: 166.659 Tiere
Schleswig-Holstein: 111.915 Tiere
Sachsen-Anhalt: 95.741 Tiere
Thüringen: 70.722 Tiere
Saarland: 68.440 Tiere
Mecklenburg-Vorpommern: 53.859 Tiere
Brandenburg: 50.213 Tiere
Bremen: 7.227 Tiere

Bundeswehr: 524 Tiere
_________________
? Den ganzen Artikel mit weiteren Zahlen und Statistiken findet ihr unter:

ATTiS e.V. unterstützt die Aktion von

Autor: Dr. Corina Gericke

Veröffentlicht am: 16. November 2021

Pressemitteilung  

Augsburg wird vorzeitig zur

Tierversuchs-Stadt 

Ärzte gegen Tierversuche spricht von einem Schlag ins Gesicht

Die Universität Augsburg will Nägel mit Köpfen machen und die umstrittenen Tierversuche vorzeitig etablieren. Statt erst 2030 in einer geplanten Tierhaltung auf dem neuen Medizin-Campus sollen schon bald Mäuse und Ratten in Räumen des Sigma-Parks gehalten, gequält und getötet werden. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche protestiert seit anderthalb Jahren.

Seit Bekanntwerden der Pläne Anfang 2020, in Augsburg eine Tierversuchseinrichtung für 36 Mio. Euro errichten zu wollen, gibt es massive öffentliche Proteste dagegen. Mit Unterschriftensammlungen, Demos und regelmäßigen Mahnwachen macht seither der Verein Ärzte gegen Tierversuche unter dem Motto „Augsburg muss tierversuchsfrei bleiben“ gegen die Pläne mobil. In einem Neubau sollen auf einer Fläche von 1.640 qm Käfige für rund 23.400 Mäuse sowie andere Tiere geschaffen werden. Inbetriebnahme war zunächst für 2027/2028 geplant und später auf 2030 verschoben.

 

„Bei so einem langen Zeitraum bestünde eine realistische Chance, dass auch die Uni-Verantwortlichen begreifen, dass die Forschung der Zukunft tierversuchsfrei ist“, so Dr. med. Rosmarie Lautenbacher, Ärztin aus Augsburg und Mitglied des erweiterten Vorstands von Ärzte gegen Tierversuche. So haben sich kürzlich auf dem 11. Weltkongress zu „Alternativen zum Tierversuch“ über 1.000 Wissenschaftler in 800 Vorträgen und Postern ausgetauscht – das zeigt die unfassbare Fülle moderner Forschungsmethoden etwa mit gezüchteten menschlichen Miniorganen und Multi-Organ-Chips. Und das EU-Parlament hat im September mit 97%iger Mehrheit abgestimmt, die EU-Kommission solle jetzt einen Ausstiegsplan aus dem Tierversuch entwickeln.

 

Medienberichten zufolge werden jetzt als Interimslösung 250 qm im Sigma-Park angemietet werden, um Käfige für 2.500 Mäuse und 400 Ratten unterzubringen. Für Dr. Lautenbacher ist das ein Schlag ins Gesicht und ein Riesenfehler. „Ist die Tierversuchseinrichtung erst mal da, werden Forscher angelockt, die sich der altertümlichen Testung am Tier verschrieben haben“. Von den künftig 101 Medizinprofessoren sind bereits 28 berufen worden.

 

Ärzte gegen Tierversuche hat Hinweise recherchiert, die auf geplante Tierversuche deuten. So wird für die Arbeitsgruppe „Molekulare Zellbiologie“ bereits nach Laborpersonal für tierexperimentelle Arbeiten gesucht (Injektionen von Mäusen, Gewebe- und Organentnahme). Der Lehrstuhlinhaber für Physiologie, Rudolf Schubert, hat bisher an der Medizinischen Fakultät Mannheim an Blutgefäßen von Ratten geforscht und der Lehrstuhlinhaber für Anatomie und Zellbiologie, Marco Koch, war an der Uni Leipzig unter anderem an einer Studie zur Tumor-Kachexie bei genmanipulierten Mäusen beteiligt.

 

„Dabei lassen sich Tierversuchsergebnisse nicht auf den Menschen übertragen. Zudem gibt es längst aus menschlichen Zellen generierte Blutgefäße und gerade im Bereich Krebsforschung gibt es eine ungeheure Fülle an tierleidfreien Forschungsmethoden, die im Gegensatz zum Tierversuch für den Menschen relevante Ergebnisse liefern“, weiß Ärztin Lautenbacher. Pumpende Miniherzen, filtrierende Mini-Nieren, atmende Mini-Lungen – bis zu 16 Miniorgane aus menschlichen Zellen können mit einem Blutkreislauf zu einem „Mini-Menschen“ auf einem sogenannten Multi-Organ-Chip verbunden werden. Doch solche wegweisende Forschung wird immer noch mit weit unter 1% der Förderung der Tierversuchsforschung finanziert.

 

Daher fordert der Ärzteverein, die 36 Mio. Euro für ein Zentrum der innovativen Spitzenforschung zu investieren, „statt krampfhaft an Tierversuche festzuhalten – einem im 19. Jahrhundert manifestierten System.“

Mit seiner Kampagne „Augsburg muss tierversuchsfrei bleiben!“ fordert der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) die

Umwidmung der 35 Millionen Euro für ein Tierversuchslabor am Universitätsklinikum

in eine Einrichtung für innovative tierversuchsfreie Forschung.

 

Eine entsprechende Online-Petition läuft seit Mitte März.

 

Jetzt veranstaltet die Arbeitsgruppe Augsburg der ÄgT

regelmäßige Mahnwachen:

 

Mahnwachen

 

am jeweil 1. Montag im Monat von 7:30 - 9:00 h:

Sigma-Technopark, Werner-von-Siemens-Straße

und

jeweil am 4. Sonntag von 14:30 - 16:00 h:

Uniklinikum, Virchowstraße/Ecke Stenglinstraße

 

Unterstützer (mit Nasen-Mund-Schutz) sind herzlich willkommen

 

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Der Neubau ist für 7.800 Käfige für mindestens 23.400 Mäuse ausgelegt.

Andere Tierarten außer Affen können auch gehalten und für Versuche verwendet werden. „Mit der Aktion wollen wir wie ein Mahnmal auf Missstände hinweisen, der Politik den dringenden Handlungsbedarf aufzeigen und einen Richtungswechsel erzielen“, so Dr. med. Rosmarie Lautenbacher, Ärztin aus Augsburg und Mitglied des erweiterten Vorstands von Ärzte gegen Tierversuche, „Weltweit boomt die tierversuchsfreie Forschung, Augsburg darf diese Entwicklung nicht verschlafen. Medizinische Fragestellungen von heute können nicht mit Methoden von vorgestern beantwortet werden.“

Mit seiner Kritik am Tierversuch befinden sich die Ärzte gegen Tierversuche in guter Gesellschaft. Immer mehr Wissenschaftler äußern sich entsprechend,

viele innovative tierleidfreie Hightech-Methoden haben ihre Überlegenheit unter Beweis gestellt und erste Staaten wie die Niederlande und USA arbeiten

an Ausstiegskonzepten aus dem Tierversuch.

 

In den letzten 10 Jahren wurden unzählige tierversuchsfreie Verfahren und Technologien in den Bereichen Medizin und Biowissenschaften entwickelt.

Den Überblick zu behalten ist derzeit praktisch unmöglich. Ärzte gegen Tierversuche erachtet es als Armutszeugnis, dass die Bundesregierung hierzu kein aktuelles Übersichts- und Informationsportal bereitstellt und die Öffentlichkeit zu wenig erfährt.

Daher hat ÄgT das selbst in die Hand genommen und nach monatelanger Arbeit

soeben die „NAT-Database“ (NAT: Non-Animal Technologies) veröffentlicht,

eine Datenbank für tierversuchsfreie Methoden.

 

„In 7 bis 8 Jahren soll das Tierversuchslabor der Uni Augsburg einsatzbereit sein. Wie weit wird dann die tierversuchsfreie Forschung sein? Eine Umwidmung des 35 Millionen teuren Neubaus in eine Institution rein zur Erforschung und Anwendung tierversuchsfreier Methoden würde Augsburg eine Spitzenstellung als zukunftsfähigen

Forschungsstandort in Deutschland verschaffen.

Alles andere wäre eine Riesenblamage“, schließt Dr. Lautenbacher.

 

Weitere Informationen:

 

Mahnwachen:
jeden 1. Montag im Monat, 5.30 – 7.30 Uhr
jeden 4. Sonntag, 14.30 – 16.00 Uhr
Virchowstraße/Ecke Stenglinstraße, beim Uniklinikum
Unterstützer (mit Nasen-Mund-Schutz) sind herzlich willkommen
Kontakt: ag-augsburg@aerzte-gegen-tierversuche.de

Quelle:   https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de

Online-Petition unterschreiben

https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/helfen/kampagnen/3115-augsburg-muss-tierversuchsfrei-bleiben

Flyer

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Flyer auch bei uns (ATTiS e.V.) im Büro und Tierruhestätte zu erhalten.

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Unterschriftsliste

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Unterschriftsliste auch bei uns (ATTiS e.V.) im Büro und Tierruhestätte zu erhalten.

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Petition richtet sich an Bayerischen Landtag und an 2 mehr

Petition

Kastrationspflicht nach § 13 b TierSchG gegen Katzenelend in bayerischen Gemeinden

Margit Mayr Gersthofen, Deutschland
und
ATTiS e.V.

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,                                         Stand: 12.01.2020   

Ich versuche zu erklären, wie schwierig es ist mit der derzeitigen Gesetzeslage den freilebenden verwilderten Hauskatzen zu helfen.

Vorgehensweise in Bayern für den Erlass einer KatzenschutzVO      nach § 13 b TierSchG

  1. In Bayern kann ein Bürgermeister nicht selbst eine Katzenschutzverordnung erlassen. Der Bürgermeister muss einen schriftlichen Antrag bei der Kreisverwaltung einreichen. Für den Erlass einer Katzenschutzverordnung nach § 13 b Tierschutzgesetz ist in Bayern ausschließlich die Kreisverwaltungsbehörde (z. B. Landratsamt) zuständig. 

     
  2. Bei Gemeinde/Markt/Stadt muss der örtliche Tierschutzverein nachweisen, dass es ihm trotz Aufklärung und Kastrationsaktionen nicht gelungen ist, die Anzahl fortpflanzungsfähiger Katzen und das damit verbundene Katzenleid zu reduzieren.
     
  3. Wird die Gemeinde/Markt/Stadt durch den Tierschutzverein vom Katzenelend überzeugt, stellt die Gemeinde/Markt/Stadt bei der Kreisverwaltungsbehörde (z. B. Landratsamt) schriftlich einen Antrag für eine Katzenschutzverordnung aus dem nachfolgende Punkte hervorgehen müssen:
    a) Hohe Katzenpopulation unversorgter freilebender Katzen und damit einhergehende Schmerzen, Leiden, Schäden.
    Beispiele: Da die Katzen nicht tierärztlich behandelt werden, verbreiten sich Krankheiten wie Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leukose, FIP oder FIV schnell und werden schon von der Katzenmutter an ihre Welpen übertragen. Verendete Katzenwelpen durch Katzenseuche. Alle Katzen haben Parasiten, außerdem zusätzlich 5 Katzen Giardien. Bei drei Katzen musste wegen unbehandeltem Katzenschnupfen ein Auge entfernt werden. Auch an 3 betreuten Futterstellen kommen immer wieder Neuzugänge hinzu. Diese Katzen sind ebenfalls abgemagert, haben Parasiten, Zahnentzündungen. Einem Katerläuft der Eiter aus Mund und Nase.

    b) Genaue Bezeichnung der Gebiete mit z.B. Straßennamen, Wege Plätze usw.
    c) Auflistung der durch den Tierschutzverein durchgeführten Maßnahmen:

    Beispiele: Aufklärung über das Leid der Katzen und wie man helfen kann. Übergabe des Faltblattes „Kastration ist Tierschutz“ vom Bayerischen Staatsministerium. Einfangen der Katzen, tierärztliche Behandlung gegen Parasiten und Krankheiten, Aufpäppeln der Katzen. Nachdem der Gesundheitszustand der Katzen es zuließ, kastrieren und kennzeichnen der Katzen mit anschließendem Freisetzen. Die zurückgebrachten Katzen werden durch den Tierschutzverein weiterhin betreut.
     
  4. Die Feststellung, dass die durch den Tierschutzverein ergriffenen Maßnahmen für eine dauerhafte Verminderung der Katzenpopulation nicht ausreichen, da durch nicht kastrierte freilaufende Katzen aus der Nachbarschaft die Anzahl der Katzen wieder zunimmt.
     
  5. Nun kommt es letztendlich auf die Kreisverwaltung / Veterinäramt an. Dieses prüft nun den eingereichten Antrag und ob der Erlass einer Katzenschutzverordnung nach § 13 b Tierschutzgesetz in den jeweiligen Gebieten notwendig ist.

 

Herzliche tierschutzverbundene Grüße

Margit Mayr

 

Unterschriftenliste Petition "Kastrationspflicht gegen Katzenelend für Bayer. Gemeinde/Städte
Unterschriftenliste Petition Bayerischer[...]
PDF-Dokument [256.3 KB]
Erklärung zur §13b - Vorderseite
Infostand Katzenelend und $ 13 Vordersei[...]
PDF-Dokument [255.7 KB]
Erklärung zur §13b - Rückseite
Infostand Katzenelend und § 13 b Rücksei[...]
PDF-Dokument [132.2 KB]
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